Österreich: Regelungen für Busreisen |
manfred
Moderator
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Österreich: Regelungen für Busreisen |
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Reisebusse gelten seit dem 29. Mai als Massenbeförderungsmittel. Es darf daher vom 1-m-Abstand bei Tragen von Mund- und Nasenschutz abgewichen werden.
Österreich (im Bild: Hallstatt) hat die Grenzen für Busreisen aus Deutschland wieder geöffnet.
Seit Mitte Mai werden in Österreich Gastronomie, Beherbergung und Freizeitangebote Schritt für Schritt wieder geöffnet. Die Österreich Werbung hat die wichtigsten Regelungen für Urlaub in Österreich zusammen gefasst unter
https://www.austria.info/de/service-und-fakten/coronavirus-situation-in-oes
terreich
Mit der nun veröffentlichten 2. Novelle der Lockerungsverordnung wurde in Bezug auf Busreisen klargestellt, dass auch Busse des Gelegenheitsverkehrs als Massenbeförderungsmittel gelten. Die diesbezügliche Regelung in § 4 Abs. 3 der österreichischen Covid-19-Lockerungs-Verordnung lautet:
"Bei der Beförderung von Personen in Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Ausflugsschiffen ist § 1 Abs. 3 sinngemäß anzuwenden."
Abweichen vom 1-m-Abstand möglich
§ 1 Abs. 3 lautet: Im Massenbeförderungsmittel ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Ist auf Grund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen die Einhaltung des Abstands von mindestens einem Meter nicht möglich, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden.
Im Klartext bedeutet dies, dass in Österreich Reisebusse seit dem 29. Mai als Massenbeförderungsmittel gelten und daher vom 1-m-Abstand abgewichen werden darf, aber die Fahrgäste während der Fahrt einen Mund- und Nasenschutz tragen müssen.
Quelle: Fachmedien
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05.06.2020 07:16 |
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mibocelle
Lebende Foren Legende
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06.06.2020 08:38 |
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Berliner
Moderator
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RE: Österreich: Regelungen für Busreisen |
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So ist keine sichere Planung von Reisen möglich,
jeder kocht seine eigene Suppe
__________________ Gruß Steffen
aus der Hauptstadt
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06.06.2020 11:44 |
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Busmax
Kaiser
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Also bei uns in der Firma ist das auch zu viel Getöns .Wir warten Ab .Mit Maske fährt bei uns keiner ,denn wenn anfragen kommen ist die erste frage nach der Maske ,beim ein und ausstieg ok ,Aber nicht während der Fahrt.Auch der in Deutschland geforderter 1.5m abstand Ist doch ein Witz denn da gehen maximal 12 Personen in den Bus.mfg Busmax
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06.06.2020 12:04 |
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Karl
Admin : Karl
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Hallo zusammen,
ein hoch auf unser nicht einiges Deutschland, jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen
das geht gar nicht. Ich sehe schwarz für unsere Branche Sorry für meine Meinung!
Gruß Karl
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06.06.2020 12:28 |
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buslotse
Ehrenmitglied
Dabei seit: 05.11.2003
Beiträge: 4.160
Herkunft*: LU Arbeitsgerät: Kl. D, E
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@Busmax,
während der Fahrt keinen Maulkorb, "ersatzweise" auch keinen Mindestabstand? Das wäre nicht nur ein Witz, sondern verantwortungslose Dummheit.
__________________ MkG., Buslotse - Gute Fahrt!
Golly
Miet-Aushilfsfahrer - Rentner on Bus
Mein Beitrag ist persönliche Meinung;
Moderator war 'mal, jetzt ist Ruhe.
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06.06.2020 13:42 |
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Busmax
Kaiser
Dabei seit: 23.03.2012
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Zitat: |
Original von buslotse
@Busmax,
während der Fahrt keinen Maulkorb, "ersatzweise" auch keinen Mindestabstand? Das wäre nicht nur ein Witz, sondern verantwortungslose Dummheit. |
Mindestabstand währe bei einer Sitzreihe frei ca 1.20 m denke das dieses ausreicht ,denn in Österreich währe der abstand 1.00 m aber unsrer Virus ist ja anders .
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06.06.2020 17:54 |
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buslotse
Ehrenmitglied
Dabei seit: 05.11.2003
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@Busmax,
das ist es ja: Bzgl. des neuen Virus starteten wir, bar jeglicher Kenntnisse, nur mit Vermutungen und Anleihen bei anderen, bekannten Viren. Der 1,50m-Abstand ist eine ebensolche Vermutung wie 14 Tage Inkubationszeit. In D gelten aber 1,50m als "gültig", nicht 1,20, die mit Maulkorb vielleicht tatsächlich reichen könnten, nicht aber bei Visieren. Als BU würde ich das 1,20m-Risiko nicht eingehen. Das Risiko eventueller Regressansprüche (da weniger als abgesegnete 1,50) wäre mir zu hoch. Ob sich Fahrauftrag dann überhaupt noch rechnet?
Manchmal ist der Verlust bei stehendem Bus geringer, als beim fahrenden, der die Kosten nicht deckt.
__________________ MkG., Buslotse - Gute Fahrt!
Golly
Miet-Aushilfsfahrer - Rentner on Bus
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06.06.2020 18:29 |
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Busmax
Kaiser
Dabei seit: 23.03.2012
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Zitat: |
Original von buslotse
@Busmax,
das ist es ja: Bzgl. des neuen Virus starteten wir, bar jeglicher Kenntnisse, nur mit Vermutungen und Anleihen bei anderen, bekannten Viren. Der 1,50m-Abstand ist eine ebensolche Vermutung wie 14 Tage Inkubationszeit. In D gelten aber 1,50m als "gültig", nicht 1,20, die mit Maulkorb vielleicht tatsächlich reichen könnten, nicht aber bei Visieren. Als BU würde ich das 1,20m-Risiko nicht eingehen. Das Risiko eventueller Regressansprüche (da weniger als abgesegnete 1,50) wäre mir zu hoch. Ob sich Fahrauftrag dann überhaupt noch rechnet?
Manchmal ist der Verlust bei stehendem Bus geringer, als beim fahrenden, der die Kosten nicht deckt. |
Ja und deswegen fahren wir auch nicht ,es wurde alles bis zum 15.07. storniert. Und wir bleiben weiter zuhause und warten bis das Licht ausgeht .
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06.06.2020 21:45 |
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