manfred
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Corona-Virus: Anordnung des BMG zum Reiseverkehr |
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Verkehrsunternehmen, die Personen mit Bussen aus den Corona-Risikogebieten befördern, müssen den Reisenden ein mehrsprachiges Informationsblatt aushändigen.
Nach einer neuen Anordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) müssen Verkehrsunternehmen, die Personen mit Bussen aus den Risikogebieten in China, im Iran, in Japan, in Korea oder aus Italien nach Deutschland befördern, die Reisenden bei der Ankunft in Deutschland ein mehrsprachiges Informationsblatt aushändigen. Es kann heruntergeladen werden unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Ne...publicationFile
Hohe Strafe droht!
Es handelt sich bei dem Inhalt der Anordnung um eine vom Verkehrsunternehmen zu erfüllende Pflicht (§ 5 IGV-DG). Der Anordnung ist ab sofort und bis zu ihrer Aufhebung durch das BMG Folge zu leisten. Verstöße hiergegen können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden (§ 21 Abs. 1 und 2 IGV-DG).
Quelle: Fachmedien
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