Arbeitsrecht: Arbeitgeber darf keine Impfung verlangen |
manfred
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Arbeitsrecht: Arbeitgeber darf keine Impfung verlangen |
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Obwohl Fahrer von Bussen, Kleinbussen, Shuttles, Taxis und Mietwagen durch die Verbreitung von Coronaviren während ihrer Arbeit stark gefährdet sind, darf ein Arbeitgeber nicht fordern, dass sie sich dagegen impfen lassen.
Wie Politiker können auch Arbeitgeber nur für eine Impfung gegen Corona in einem der Impfzentren werben, sie aber nicht anordnen.
Ein Arbeitgeber kann von seinen Mitarbeitern nicht verlangen, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen, denn es bleibt eine höchstpersönliche Entscheidung der Mitarbeiter, ob sie sich impfen lassen oder nicht. Daher sollte er auch keinen erhöhten Druck auf seine Belegschaft ausüben, weil das den Tatbestand der Nötigung erfüllen könnte. Das schreibt Dominic Hauenstein, Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Newsletter der Plattform anwalt.de.
Impfempfehlung statt -pflicht
Der Arbeitsrechtler aus München führt dazu aus, dass eine gesetzliche nicht bestehende Impfflicht im Betrieb tief in die körperliche Unversehrtheit eingreifen würde. Damit gehe sie weit über das hinaus, was der Arbeitgeber normalerweise im Arbeitsverhältnis einseitig anordnen könne – wie etwa die Art, den Ort und die Zeitdauer der Arbeit.
Neben diesem Direktionsrecht bieten laut dem Rechtsanwalt auch arbeitsvertragliche Verpflichtungen oder Nebenpflichten keine Handhabe, um eine Corona-Impfung anzuordnen. Der Arbeitgeber könne höchstens eine Impfempfehlung aussprechen.
Der Arbeitsrechtler kommt sogar zu dem Schluss, dass selbst bei Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in jedem Einzelfall geprüft werden müsse, ob die Impfung ein „angemessenes und zumutbares Mittel“ sei.
Quelle: Fachmedien
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12.01.2021 16:26 |
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buslotse
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Insbesondere beim Krankenhaus- bzw. Pflegepersonal kann man eine Höherqualifizierung sehen, besonders, wenn die Impfung auch Dritte schützt. Diese Höherqualifizierung könnte auch ein Privileg bedeuten. So müssten m.E. Nichtprivilegierte von solchen Tätigkeiten ausgeschlossen und niedrigeren zugewiesen werden können. Die Elite bleibt - geschützt - unter sich.
So kann der Unternehmer zwar nicht in das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters eingreifen, aber Ansporn bieten, die Frage "Impfen" noch einmal zu überdenken und sich für die Privilegien entscheiden.
Irgendwie muss diese besondere Arbeitsleistung ja auch endlich belohnt werden. Und wenn es nur durch Schutz durch Ausgrenzung Nichtprivilegierter geschieht. Niemand muss sich impfen lassen, dann aber ggfls. mit niedereren Aufgaben/Arbeiten abfinden. Die Geimpften sind dann eine elitäre Gemeinschaft, was sich durchaus im Gehalt widerspiegeln sollte.
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Golly
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12.01.2021 17:58 |
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jakob
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?muss man das verstehen?
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12.01.2021 19:04 |
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buslotse
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Wenn man ein bisschen denken kann.
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12.01.2021 21:17 |
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jakob
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.......könnt man das in 2 Sätzen vernünftig ausdrücken
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12.01.2021 22:18 |
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buslotse
Ehrenmitglied
  

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Ich versuch's ´mal:
Eine geimpfte Pflegekraft ist wertvoller als eine ungeimpfte, weil erstere auch die pflegebedürftige Person schützt. Für diese Mehrleistung hätte sie auch einen höheren Lohn und mehr Anerkennung verdient. Damit könnte der Arbeitgeber Mitarbeiter motivieren, sich impfen zu lassen.
Verfügt er über genügend geimpfte Mitarbeiter, benötigt er die ungeimpften auf dieser Position nicht mehr und kann ihnen andere, weniger gut bezahlte, Arbeiten zuweisen.
Höherer Lohn und mehr Anerkennung können dazu motivieren, sich impfen zu lassen.
Ich hoffe, es hat geklappt und ist jetzt besser verständlich.
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13.01.2021 12:27 |
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