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Zum Ende der Seite springen NRW Coronaschutzverordnung
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Reinhard Reinhard ist männlich
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Dabei seit: 20.02.2004
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NRW Coronaschutzverordnung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Am 27. Mai 2020 hat die Landesregierung NRW die Coronaschutzverordnung geändert. Die neue Fassung gilt ab 30. Mai 2020.

Für uns wichtig: (Auszug aus § 15)

(4) Reisebusreisen und sonstige Gruppenreisen mit Bussen sind unter Beachtung der in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards zulässig.

(5) In den Schulsommerferien 2020 sind Tagesausflüge, Ferienfreizeiten, Stadtranderholungen und Ferienreisen für Kinder und Jugendliche unter Beachtung der in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards zulässig. In Bezug auf die Unterbringung sind zusätzlich die Maßgaben nach Absatz 3 sowie in Bezug auf die Durchführung von Reisen und Transfers mit (Klein-)Bussen die Maßgaben nach Absatz 4 zu beachten.“

Hier der Auszug aus der Anlage mit den für Reisebusreisen geltenden Hygienebestimmungen:

IX. Fahrten in Reisebussen
1. Fahrgäste, die bei Beginn der Beförderung Symptome einer Atemwegserkrankung aufweisen, müssen von der
Beförderung ausgeschlossen werden.
2. Treten die Symptome bei einem Fahrgast während der Beförderung auf, ist der betroffene Fahrgast von ande-
ren Personen abzusondern. Der Betroffene muss sobald wie möglich die Busreise abbrechen. Insbesondere
muss jeglicher Kontakt zu anderen Personen vermieden werden und ein Mindestabstand von 1,50 m gewahrt
werden.
3. Fahr- und Betriebspersonal mit Symptomen einer Atemwegserkrankung darf nicht für Beförderungen einge-
setzt werden.
4. Fahrgäste müssen sich vor jedem Betreten des Busses die Hände waschen oder desinfizieren. Das Busunterneh-
men hat Desinfektionsmittel (mind. „begrenzt viruzid“) zur Verfugung zu stellen. Auf nicht kontaktfreie Begru-
ßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten. Zu- und Ausstieg müssen so geregelt werden, dass der Ab-
stand von mind. 1,5 m eingehalten wird.
5. Die Fahrgäste werden vor Reiseantritt über die geltenden Infektionsschutzmaßnahmen informiert.
6. Soweit die Kontaktdaten der Fahrgäste dem Busunternehmen nicht bereits bekannt sind, sind diese Kontaktda-
ten sowie die Zeiträume der Beförderung - unter Einholen des Einverständnisses - nach § 2 a Absatz 1 der
CoronaSchVO zu erheben. Jedem Fahrgast ist durch das Busunternehmen für die gesamte Dauer der Beförde-
rung, die erst mit dem Erreichen des Fahrtziels endet, ein bestimmter Sitzplatz zuzuweisen. Der Fahrgast darf
nur denjenigen Sitzplatz einnehmen, der ihm durch das Busunternehmen zugewiesen worden ist. Ein Beset-
zungsplan ist im Fahrzeug mitzuführen und nach der Fahrt mit den Kontaktdaten nach Ziffer. 5 aufzubewahren.
7. Während der Beförderung ist zwischen Personen, einschließlich des Fahr- und Betriebspersonals, grundsätzlich
ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. Kann der Mindestabstand von 1,50 m wegen des Besetzungsgra-
des des Fahrzeugs mit Fahrgästen – auch nach Maßgabe von Ziffer 8 – nicht eingehalten werden, gilt Ziffer 11.
8. Bei der Besetzung von Sitzplätzen durch das Busunternehmen darf der Mindestabstand von 1,50 Metern unter-
schritten werden, wenn die betreffenden Sitzplätze durch eine Gruppe besetzt werden, die aus Personen be-
steht, die gem. § 1 CoronaSchVO von Kontaktverboten im öffentlichen Raum ausgenommen sind. Zu Sitzplät-
zen (einschließlich des Fahrerplatzes) von Personen außerhalb einer solchen Gruppe oder anderen Gruppen ist
ein Mindestabstand von 1,50 m jedoch einzuhalten.
9. Die Fahrgäste sind verpflichtet, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen
b. beim Zustieg in das Fahrzeug
c. beim Verlassen des Fahrzeugs
d. beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes gem. § 21a Abs. 1 Nr. 6 StVO
10. Mitglieder des Fahr- und Betriebspersonals sind verpflichtet, eine Mund- Nase-Bedeckung zu tragen
a. während des Zustiegs und Ausstiegs der Fahrgäste
b. wenn sie sich im besetzten Fahrzeug bewegen
11. Fahrgäste und Mitglieder des Fahr- und Betriebspersonal sind verpflichtet, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tra-
gen während des gesamten Aufenthalts im Omnibus, wenn im Einzelfall während der Beförderung aufgrund
der Besetzung der Sitzplätze der Mindestabstand von 1,50 m zwischen Sitzplätzen (einschließlich des Fahrer-
platzes) nach Maßgabe von Ziffer 8 nicht im gesamten Fahrzeug eingehalten werden kann. Abweichend von
Satz 1 muss auf dem Fahrerplatz keine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden, wenn gleichwirksame Schutz-
maßnahmen ergriffen worden sind (z.B. Abtrennung des Fahrerplatzes von Einstieg und Fahrgastraum durch
Glas, Plexiglas).
12. Auf die Verpflichtungen gemäß den vorstehenden Regelungen weist das Busunternehmen die Fahrgäste vor
Antritt der Fahrt sowie über eine Durchsage zu Beginn der Fahrt hin.
13. Bordtoiletten bleiben außer Betrieb.
14. Im Bus dürfen durch das Betriebspersonal nur verpackte Speisen ausgegeben werden. Beim Ausgeben von Ge-
tränken und Speisen muss das Betriebspersonal Einweghandschuhe und Mund-Nase-Bedeckung tragen.
15. Reisegepäck wird ausschließlich vom Fahr- und Betriebspersonal in den Gepäckraum ver- und entladen.
16. Nach Abschluss jeder Beförderung werden durch das Fahr- und Betriebspersonal Kontaktstellen wie z.B. Halte-
griffe, Armlehnen und Klapptische desinfiziert oder mit einem Haushaltsreiniger gereinigt. Die Reinigungsmaß-
nahmen für den gesamten Bus einschließlich Handkontaktflächen werden in einem Reinigungsplan festgelegt.
Die regelmäßige Reinigung und Wartung der Lüftungsanlagen muss sichergestellt werden.
17. Personen, die nicht zur Einhaltung der vorstehenden Regeln bereit sind, sind von der Beförderung auszuschlie-
ßen.


Die Verordnung ist zunächst befristet bis zum 15.06.2020

Gruß
Reinhard

__________________
Allzeit gute Fahrt
29.05.2020 11:22 Reinhard ist offline E-Mail an Reinhard senden Homepage von Reinhard Beiträge von Reinhard suchen Nehmen Sie Reinhard in Ihre Freundesliste auf AIM-Name von Reinhard: hab ich nicht YIM-Name von Reinhard: hab ich nicht MSN Passport-Profil von Reinhard anzeigen
Bernd Kurze Bernd Kurze ist männlich
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Danke Reinhard Daumenhoch du warst schneller Grinsen
Hab es gerade auf dem Schirm

Der Vollständigkeit halber hier noch der Link dazu ...

https://www.land.nrw/sites/default/files..._30.05.2020.pdf

__________________

Grüße aus dem Barnim - Bernd
29.05.2020 11:30 Bernd Kurze ist offline E-Mail an Bernd Kurze senden Beiträge von Bernd Kurze suchen Nehmen Sie Bernd Kurze in Ihre Freundesliste auf
Karl Karl ist männlich
Admin : Karl


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Hallo zusammen,

habe gerade unter dem Link den Bernd uns zu verfügung gestellt hat ( Bernd Du machst
das klasse! DANKE ) mal alles so gelesen den als Rentner hat man ja Zeit. Was mich nur wundert warum dürfen Fluggäste, Linienbusse jeden Sitzplatz benutzen im Reisebus NEIN!
Das passt doch hinten und vorne nicht merken die Macher nicht das da was falsch läuft??
Was mir in letzter Zeit auch aufgefallen ist, manche laufen in der Stadt oder Verkäufer in
Supermärkten und Geschäften nur mit so einen Plastikschild rum, das ist nich zulässig laut
Corona NRW, da die Coronavieren ja nicht festgehalten werden wie durch Mund und
Nasenschutz sonder unter dem Schild sich ja verteilen können. Ich habe noch keinen
Kontrollbeamten gesehen die das kontrolieren und beanstanden aber Familien werden zu
Geldstrafen verdonnert die mit Sicherheitsabstand draußen spazieren gehen weil sie in
3 verschieden Haushalten leben was soll der Schwachsinn????? Ich kann da im moment nur
mit dem Kopf schütteln und bin fassungslos!


Gruß Karl Achsoo Achsoo Achsoo nachdenken nachdenken nachdenken
29.05.2020 13:10 Karl ist offline E-Mail an Karl senden Homepage von Karl Beiträge von Karl suchen Nehmen Sie Karl in Ihre Freundesliste auf
kurt ludwig kurt ludwig ist männlich
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Bei den Vorgaben steht das die Bordtoilette nicht benutzt werden darf.
Gerade die Ältere Fahrgastgeneration ist doch erst beruhigt wenn sie wissen das die Toi.funktioniert.
Im Flieger gehen die Gäste doch auch,wir merken das auf der Erde wenn es Brocken regnet.
(Spaß muss sein).
29.05.2020 14:07 kurt ludwig ist offline E-Mail an kurt ludwig senden Beiträge von kurt ludwig suchen Nehmen Sie kurt ludwig in Ihre Freundesliste auf
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