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Zum Ende der Seite springen Verbote: Bayern und Niedersachsen lockern
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Verbote: Bayern und Niedersachsen lockern Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Die Sachlage zur Aufhebung der Busreiseverbote hat sich erneut geändert. Mit weiteren Erleichterungen können Bayern und Niedersachsen in Kürze rechnen. Wir wissen, was dort mit dem heutigen Tag (22.06.2020) gilt.

Neu sind weiter erleichterte Auflagen für Busreisen in Bayern. Dort gilt ab heute nur noch Maskenpflicht statt bislang 1,5 m Abstand und Maskenpflicht. Weiterhin verboten sind geschlossene Gruppenreisen. Dies gilt nicht bei Einzelbuchungen und Buchungen für Gruppen aus maximal zwei Haushalten. Auch in Niedersachsen gelten seit heute gelockerte Regeln an Bord: 1,5 m Abstabd (Ausnahme: Personen eines Haushalts sowie weitere Gruppenkonstellationen bis zehn Personen) oder Maskenpflicht. Bislang galt: Zwischen den Fahrgästen musste es eine freie Sitzreihe geben (Ausnahme: Personen eines Haushalts), außerdem herrschte die Maskenpflicht.

Weiterhin gelten diese unveränderten Regeln:

In Hessen gelten seit dem 9. Mai bestimmte Auflagen: 1,5 m Mindestabstand oder Maskenpflicht. Ausnahmen gelten für Fahrpersonal dann, wenn andere Schutzmaßnahmen (Trennvorrichtung) getroffen werden.

In Schleswig-Holstein gelten seit dem 9. Mai folgende Maßnahmen: Der Reisebus darf maximal zu 50 Prozent ausgelastet sein. Es gelten 1,5 m Abstand (Ausnahme: Personen eines Haushalts) und Maskenpflicht.

In Hamburg gilt seit dem 13. Mai wenn möglich 1,5 m Abstand und Maskenpflicht.

Seit 25. Mai erlaubt Berlin gewerbliche Ausflugs- und Stadtrundfahrten mit 1,5 m Abstand und Maskenpflicht.

Ebenfalls seit 25. Mai erlaubt Mecklenburg-Vorpommern Busreisen mit 1,5 m Abstand an Bord (Ausnahme: Personen eines Haushalts) und Maskenpflicht (Ausnahme: Fahrpersonal).

Seit dem 25. Mai erlaubt das Saarland Busreisen. Die Regel: 1,5 m Abstand (Ausnahme: Personen eines Haushalts) oder Maskenpflicht.

Brandenburg erlaubt seit 25. Mai Busreisen und Stadtrundfahrten. Es gilt Maskenpflicht sowie 1,50 m Mindestabstand zwischen den Fahrgästen.

Bremen erlaubt Busreisen seit dem 27. Mai unter folgenden Auflagen: 1,5 m Abstand (Ausnahme: Personen eines Haushalts), Maskenpflicht und maximal 50 Prozent der normalen Passagierzahl.

Zum 28. Mai erlaubt Sachsen-Anhalt Busreisen mit 1,5 m Abstand an Bord (Ausnahme: Personen eines Haushalts) und Maskenpflicht.

In Nordrhein-Westfalen dürfen seit 30. Mai wieder Busreisen gemacht werden. In NRW gelten 1,5 m Abstand (Ausnahme: Personen eines Haushalts) oder Maskenpflicht.

Sachsen hat das Busreiseverbot zum 8. Juni beendet. An Bord herrscht Maskenpflicht.

Rheinland-Pfalz ermöglicht Busreisen seit 10. Juni. Die Auflagen lauten: 1,5 m Abstand (Ausnahme: Personen eines Haushalts) oder eine Maskenpflicht.

In Baden-Württemberg sind Busreisen seit dem 15. Juni wieder erlaubt. Die Auflage: Maskenpflicht. Für Fahrpersonal gilt diese nicht, wenn andere Schutzmaßnahmen (Trennvorrichtung) getroffen worden sind.

Das Busreiseverbot endete in Thüringen zum 13. Juni. Seitdem sind Busreisen wieder möglich. Die Auflage lautet: Maskenpflicht.


Quelle: BUSFahrt-Newsletter v. 23.06.2020

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von manfred: 23.06.2020 16:46.

23.06.2020 16:44 manfred ist offline E-Mail an manfred senden Beiträge von manfred suchen Nehmen Sie manfred in Ihre Freundesliste auf
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