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Zum Ende der Seite springen "Auch nicht ohne". Corona-Soforthilfe - Berechtigt oder Subventionsbetrug?
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manfred manfred ist männlich
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"Auch nicht ohne". Corona-Soforthilfe - Berechtigt oder Subventionsbetrug? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Steuerberater Roland Franz informiert über mögliche rechtliche Folgen der Anträge aus Mitteln der Hilfspakete für KMU.

„Alle Politiker weisen darauf hin, dass demnächst Subventionsbetrügereien im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe geprüft und geahndet werden“, sagt Steuerberater Roland Franz.

Die Soforthilfezuschüsse im Rahmen der Coronapandemie sollten eine unbürokratische und schnelle Hilfe für den Mittelstand darstellen. Aus diesem Grund gab es lediglich einen einseitigen Antragsvordruck, der ausschließlich online auszufüllen war und auch online weitergeleitet werden musste. Es waren nur wenige Punkte zu beachten und auszufüllen. Die Anträge wurden relativ schnell befürwortet und das Geld wurde, abgesehen von einigen Betrügereien und einem vorübergehenden Auszahlungsstopp, schnell auf die Konten der Unternehmen überwiesen.

Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, kritisiert nun die fehlenden genauen Erläuterungen über die Antragsberechtigung.

Es wurde nur davon gesprochen, dass ein Unternehmen, das einen mehr als 50-prozentigen Umsatzeinbruch hatte, der auf die Coronapandemie zurückzuführen war, diesen Antrag stellen konnte. Nachdem die meisten Anträge im März 2020 eingegangen und bearbeitet worden sind, gab es in den öffentlichen Diskussionsrunden, z.B. in den Talkrunden im Fernsehen, die ersten Hinweise darauf, dass es im Nachhinein gar nicht so einfach und unbürokratisch gewesen ist, denn das dicke Ende scheint zu kommen. Keiner der Beteiligten, die dieses Maßnahmenpaket beschlossen haben, hat sich Gedanken über Besonderheiten im Unternehmertum gemacht, und jetzt stellen sich plötzlich Fragen, die sich zum Teil zu strafrechtlichen Überlegungen in Richtung Subventionsbetrug entwickeln. (Roland Franz)

Drei Beispiele:

-- Ein mittelständisches Unternehmen hat für schlechte Zeiten eine Rücklage auf einem unternehmerischen Sparkonto angespart. Der Kontostand am 11. März 2020 auf diesem Sparkonto betrug 200.000 Euro. Ab dem 11. März 2020 ist der Umsatz um 90 % eingebrochen. Das Unternehmen hat den entsprechenden Antrag gestellt und den Zuschuss überwiesen bekommen. Antragsberechtigt?
-- Ein Unternehmer, der ausschließlich als Dozent Präsenzseminare gibt und Einzelkämpfer ist, hat seit dem 11. März 2020 coronabedingt keinerlei Aufträge mehr bzw. die Aufträge wurden aufgrund der Pandemie zurückgezogen oder in das Jahr 2021 verlagert. Dieser Unternehmer hat ab dem 11. März 2020 keinerlei Umsätze mehr. Er stellt den Antrag und erhält kurzfristig 9.000 Euro. Dieser Unternehmer hat kein Personal, kein eigenes Büro, das Auto ist bezahlt und bereits abgeschrieben. Seine Kosten belaufen sich auf durchschnittlich 300 € im Monat für Telefon, Internet und Bürobedarf. War dieser Unternehmer berechtigt, den Antrag zu stellen?
-- Der identische Fall wie unter Punkt 2. Allerdings hat dieser Unternehmer in den vergangenen Jahren 50.000 Euro angespart. Antragsberechtigt?

Einspruchs- und Klageverfahren drohen

Bei allen Unternehmern ist der coronabedingte Zuschuss immer in der Verknüpfung „weniger als 50 % Umsatz“ gesehen worden. Hinzu kam noch die Aussage, dass dieser Zuschuss ausschließlich für die Zahlung von Betriebsausgaben verwendet werden darf und nicht für laufende Lebenshaltungskosten, Darlehenstilgungen und Investitionen. Jetzt, wo sich mittlerweile der Abschwung der Pandemie abzeichnet, kommen diese Fragen auf den Tisch und werden sehr unterschiedlich diskutiert. Es wird darauf hingewiesen, dass in den Folgejahren im Rahmen von z.B. Lohnsteuer-, Umsatzsteuersonder- oder Amtsbetriebsprüfungen derartige Fälle unter diesen Gesichtspunkten auch geprüft werden, so dass die Betroffenen in den nächsten Jahren mit diesen Fragen konfrontiert werden, diese mit den Prüfungsorganen diskutieren und wahrscheinlich auch Einspruchs- und Klageverfahren führen müssen.

Dies wäre allerdings nichts Neues, da wir ständig mit dieser Thematik leben müssen. In Berlin werden Gesetze verabschiedet, die in keiner Weise auf Praktikabilität geprüft werden. Die Probleme, die sich hieraus ergeben, werden in späteren Jahren durch die Gerichte geklärt, was schon immer beanstandet wurde. Allerdings haben wir jetzt das Problem des Subventionsbetrugs. Alle Politiker weisen darauf hin, dass demnächst Subventionsbetrügereien im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe geprüft und geahndet werden. Das Fazit hieraus muss jetzt jeder für sich selbst ziehen. (Roland Franz)

Quelle: Busplaner
23.06.2020 17:10 manfred ist offline E-Mail an manfred senden Beiträge von manfred suchen Nehmen Sie manfred in Ihre Freundesliste auf
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