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Corona,Kurzarbeit,Krankheit
Wenn ein Arbeitnehmer bis zum heutigen Tag glücklicherweise noch nicht in Kurzarbeit war und wird jetzt krank,darf der Arbeitgeber diesen dann ohne sein Wissen in Kurzarbeit schicken?Und wie sieht es aus wenn ein Arbeitnehmer in Kurzarbeit ist und dann krank wird,bekommt der Arbeitnehmer dann Krankengeld oder weiterhin Kurzarbeitergeld?
Ja,ja es helfen sich wohl nicht Alle gegenseitig in diesen Zeiten.
Micha
__________________ Phantasie ist etwas,was sich manche Leute nicht Vorstellen können.
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Hallo Micha,
ich war im April während Kug Bezug ein paar Tage krankgeschrieben.
Hier war die Aussage vom Steuerberater meines Chefs, dass Lohnfortzahlung vor Kug geht.
Es wird also für Krankheitstage während Kug Bezug kein Kug gewährt.
Ich habe da tatsächlich Kug - 3 Tage Lohnfortzahlung - Kug bekommen.
Ich glaube auch nicht, dass dich dein Chef dann einfach in Kug schicken kann, wenn du krank bist. Als Arbeitnehmer musst du auch erst eine Einverständniserlärung für den Bezug von Kug unterschreiben, sonst läuft da gar nichts.
Auf jeden Fall gute Besserung!
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Themenstarter
Es geht hier nicht um mich sondern um einige Kollegen die auf unterschiedlichste Art betroffen sind.Es wurde so eine Einverständniserklärung unterschrieben und darin steht unter anderem das Kurzarbeit 3 Wochen vorher dem Arbeitnehmer mitzuteilen ist.
Ich hatte bis jetzt Glück,ich mußte noch nicht in Kurzarbeit,habe immer Urlaub gehabt.Es wird gemunkelt das in den Herbstferien Kurzarbeit angeordnet wird aber nur als so genannte "Scheißhausparole" also nix schriftlich.Mal sehen was daraus wird,ich habe in den Herbszferien eine Woche Urlaub und dann noch fünf Tage Rest,der muß ja erstmal genommen werden.
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Hallo Micha,
wie so oft ist es nicht einfach auf solche speziellen Fragen pauschale Antworten zu finden ...
Es gibt aber eine sog. Checkliste um zu prüfen wo man reinpasst - gilt für beide Seiten (Arbeitnehmer und Arbeitgeber)
Ist ein Betriebsrat vorhanden dann bitte über diesen alle Fragen klären - er hat bei KUG Mitwirkung
Gibt es keinen zuerst prüfen ob im Arbeitsvertrag bereits der Passus Kurzarbeit geregelt wurde - dann kann zB der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen.
Zumindest müssen aber alle von Kurzarbeit betroffenen eine Erklärung unterzeichnen.
Hier muss sich aber der Arbeitgeber an Regeln halten und Kurzarbeit erst bei der Agentur beantragen.
Diese prüft dann kurzfristig ob die Voraussetzungen erfüllt sind.