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Zum Ende der Seite springen Einreisebeschränkungen nach Belgien
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Einreisebeschränkungen nach Belgien Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Bis zum 1. März 2021 gelten in Belgien Einschränkungen des internationalen Reiseverkehrs. Reisen zu touristischem Zweck oder „nicht-essentielle“ Reisen nach Belgien und aus Belgien sind in diesem Zeitraum verboten. Der BDO weist auf Ausnahmen und mitzuführende Unterlagen hin.

Ausnahmen des Einreiseverbotes gelten für:

-- zwingende familiäre Gründe
medizinische Gründe

-- Studiengründe

-- Einwohner von Grenzregionen (Fahrten im Rahmen des täglichen Lebens für Aktivitäten, welche in Belgien erlaubt sind)

-- Berufliche Gründe für die Ausübung der Berufstätigkeit (Details für Busfahrer werden weiter recherchiert)

Einschränkungen des internationalen Reiseverkehrs. Reisen zu touristischem Zweck oder „nicht-essentielle“ Reisen nach Belgien und aus Belgien sind in diesem Zeitraum verboten. Der BDO weist auf Ausnahmen und mitzuführende Unterlagen hin.


Ausnahmen des Einreiseverbotes gelten für:

-- zwingende familiäre Gründe
medizinische Gründe

-- Studiengründe

-- Einwohner von Grenzregionen (Fahrten im Rahmen des täglichen Lebens für Aktivitäten, welche in Belgien erlaubt sind)

-- Berufliche Gründe für die Ausübung der Berufstätigkeit (Details für Busfahrer werden weiter recherchiert)

Erforderliche Unterlagen für die Einreise nach Belgien:

Wie bisher ist ein negativer PCR-Test, welcher nicht älter als 72 Stunden ist, nachzuweisen. Busunternehmer müssen überprüfen, ob alle Fahrgäste den negativen Testnachweis haben.
Nach Belgien Ein- und/oder Ausreisende benötigen zusätzlich eineeidesstattliche Erklärung zur Rechtfertigung ihrer Reise. Ggf. erforderliche Nachweise sind ebenfalls mitzuführen. Busunternehmer sollen Passagiere ohne diese Erklärung zurückweisen. Grenzpendler müssen die Erklärung für einen spezifischen Zweck (z.B. Arbeit, Schulbesuch) nur einmal ausfüllen.

Busreisende und Personen, welche länger als 48 Stunden in Belgien bleiben, müssen das elektronische Formular „Passagier Lokalisierungsformular” ausfüllen und mitführen. Das „Passagier Lokalisierungsformular“ ist bisher innerhalb von 48 Stunden vor Ankunft auszufüllen und der elektronische und ausgedruckte Nachweis bei der Einreise mitzuführen. Auf Grundlage dieses Formulars wird das Risiko einer Corona-Infektion berechnet. Sollte der Reisende eine SMS erhalten, besteht ein hohes Risiko und er/sie muss sich in Quarantäne begeben (keine SMS = keine Quarantäne). Am 7. Tag der Quarantäne muss ein weiterer Corona-Test vorgenommen werden. Hierfür erhält man ebenfalls eine SMS.

Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise reduziert.

Transitreisen sind weiterhin möglich. Alle Fahrgäste benötigen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 h). Reisenden von außerhalb der EU und des Schengen-Raums müssen das „Passagier Lokalisierungsformular“ ausfüllen.

Quelle: bdo / Fachmedien
02.02.2021 17:17 manfred ist offline E-Mail an manfred senden Beiträge von manfred suchen Nehmen Sie manfred in Ihre Freundesliste auf
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