manfred
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Österreich: Neue Einreisebestimmungen ab 10. Februar |
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Bei einer Einreise mit verpflichtender zehntägiger Quarantäne ist künftig zusätzlich ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis vorzuweisen.
Das negative Testergebnis ist bei einer etwaigen Kontrolle vorzuweisen.
In Österreich tritt am 10. Februar 2021 die Novelle der Covid-19-Einreiseverordnung in Kraft. Danach ist künftig bei einer Einreise mit verpflichtender zehntägiger Quarantäne – die derzeit aus allen Nachbarländern erforderlich ist – zusätzlich ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden) vorzuweisen. Kann bei Einreise kein Testergebnis vorgelegt werden, ist unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden ein Test nachzumachen. Das negative Testergebnis ist bei einer etwaigen Kontrolle vorzuweisen. Die verpflichtende zehntägige Quarantäne muss trotzdem angetreten werden. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, diese nach dem fünften Tag frühzeitig durch eine erneute negative Testung zu beenden.
Negatives Testergebnis auch für Pendler verpflichtend
Auch Pendler müssen künftig bei Einreise aus Ländern mit hohen Infektionszahlen ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis mitführen, das nicht älter als sieben Tage sein darf. Eine elektronische Registrierung mittels Pre-Travel-Clearance wird auch für Pendler erforderlich. Die Onlineregistrierung ist ab 10. Februar verpflichtend. Das Formular kann unter https://www.formularservice.gv.at/site/fsrv/user/formular.aspx?pid=15dd7f9c
98c24952828eb414c8884f1a&pn=Bfd027cf662624276a5ca9a9b970bcdf9 ausgefüllt werden. Eine Vorab-Registrierung ist schon ab Sonntag, 7. Februar 2021, möglich. Nähere Infos über die weiteren Bestimmungen unter https://www.oesterreich.gv.at/themen/fre...oronavirus.html und https://www.sozialministerium.at/Informa...Tourismus.html.
Quelle: busplaner
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