Corona-Hilfen und Geldwäschegesetz: Eintragungspflicht im Transparenzregister prüfen |
manfred
Moderator
Dabei seit: 25.12.2014
Beiträge: 4.011
Herkunft*: München, Bayern, (*CH-Winterthur) Arbeitsgerät: ... fast alle Marken
|
|
Corona-Hilfen und Geldwäschegesetz: Eintragungspflicht im Transparenzregister prüfen |
|
Die Eintragungspflicht in das Transparenzregister spielt bei den Coronahilfsprogrammen eine Rolle und könnte zum Stolperstein werden.
Bei Geldwäsche versteht der Staat keinen Spaß. Daher sollte man überprüfen, ob man seinen Melde- und Nachweispflichten im Rahmen des genutzten Coronahilfsprogramms sowie dem Geldwäschegesetz ausreichend Genüge getan hat.
Nach § 20 Geldwäschegesetz (GWG) besteht für bestimmte Unternehmen eine Eintragungspflicht im elektronischen Transparenzregister. So müssen u.a. juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH) und eingetragene Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) dort Angaben zu ihren wirtschaftlichen Berechtigten bzw. Eigentümern veröffentlichen. Nach § 20 Abs. 2 GwG gibt es Ausnahmen von der Eintragungspflicht, etwa wenn sich die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten bereits aus dem Handelsregister oder anderen öffentlichen Registern elektronisch abrufen lassen.
Relevanz bei Coronahilfsprogrammen
Die Eintragungspflicht in das Transparenzregister spielt auch bei den Coronahilfsprogrammen eine Rolle und könnte zum Stolperstein werden – auch für Unternehmen, die von der Eintragungspflicht ins Transparenzregister ausgenommen sind. Im Rahmen der Beantragung von diversen Coronahilfen ist es nämlich erforderlich, dass der Antragsteller erklärt, dass er Eigentümertransparenz gewährleistet – entweder über die Eintragung in das Transparenzregister oder durch die Beifügung des Nachweises über die wirtschaftlichen Berechtigten aus anderen Registern. Dies betrifft z.B. die Überbrückungshilfe II, die „Novemberhilfe“ und „Dezemberhilfe“ sowie Reisebushilfe.
Es wird daher dringend empfohlen, Rücksprache mit dem Steuerberater zu halten, ob man seinen Melde- und Nachweispflichten gemäß den Vollzugshinweisen des jeweiligen Hilfsprogramms sowie dem Geldwäschegesetz ausreichend Genüge getan hat und eventuell eine Eintragung in das Transparenzregister erfolgen muss.
Quelle: busplaner
|
|
09.02.2021 14:40 |
|
|
Bernd Kurze
Ehrenmitglied
Dabei seit: 06.12.2010
Beiträge: 4.740
Herkunft*: Sachsen / dann Berlin jetzt Land Brandenburg Arbeitsgerät: ... abgegeben
|
|
In einem früheren Beitrag aus 2020 hatte ich schon mal die Frage aufgeworfen "Warum Finanzielle Hilfen" nicht abgerufen werden.
Allein die Soforthilfen für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler hatten ein Volumen von 50 Milliarden.
Bewilligt wurden 13,70 Mrd. und nachträglich im 2. Nachtragshaushalt nach unten angepasst auf 18 Mrd. €
Die offizielle Antwort der entsprechenden Stellen war - "großer Bürokratischer Aufwand"
Dies muss ich anzweifeln weil Anträge über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden müssen.
Diese Fachleute (wenn sie ihr Handwerk verstehen) werden das ja wohl auf die Reihe bekommen ...
Zumindest haben viele Betrüger es auch geschafft, die sich meist auch solcher "Fachleute" bedienen
Erfundene Mitarbeiter, gefälschte Dokumente:
Manche Antragsteller lassen sich einiges einfallen, um an die staatlichen Corona-Soforthilfen zu kommen.
Allein in Hessen endeten von 136.000 gestellten Anträgen 1.300 bei der Staatsanwaltschaft
https://www.hessenschau.de/panorama/coro...betrug-100.html
Sollte man also im Umkehrschluss auch davon ausgehen, dass Nichtgestelle Anträge auf finanzielle Hilfe, nicht unbedingt auf gutes Wirtschaften zurückzuführen sind ...
Natürlich unterstellen wir hier niemanden ein "Falsches Spiel mit Roger Rabbit"
... aber auch wir wissen wie der Rabbit ... ähm Hase läuft
Aber zurück zur Realität ...
Was wurde denn nun Beantragt, abgerufen und ausgezahlt?
Hier zum Überblick
Aufgeschlüsselt in Antragstellung, Laufzeit, Finanzielles Volumen, Ausgezahltes Volumen usw
https://www.zia-deutschland.de/presse-ak...en/statistiken/
__________________
Grüße aus dem Barnim - Bernd
|
|
09.02.2021 20:30 |
|
|
|