manfred
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Österreich: Registrierungspflicht bei Einreise |
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Ab dem 15. Januar 2021 muss nach Angaben des BDO vor der Einreise nach Österreich generell eine elektronische Einreiseanmeldung ausgefüllt werden. Die Reisenden erhalten nach der Anmeldung eine Bestätigung per E-Mail.
Diese Empfangsbestätigung muss bei der Einreise elektronisch oder ausgedruckt mitgeführt werden. In Ausnahmefällen, etwa wenn das Formular nicht elektronisch ausgefüllt werden kann, ist das Formular in Papierform auszufüllen und vorzuzeigen.
Allerding gibt es Ausnahmen von der Registrierpflicht:
- unvorhersehbare familiäre Ereignisse (insbesondere schwere Krankheitsfälle, Todesfälle, Begräbnisse, Geburten und die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen in Notfällen)
- zur Aufrechterhaltung des Güter- und Personenverkehrs
- aus ausschließlich zwingenden Gründen der Tierversorgung oder für land- und forstwirtschaftlich erforderliche Maßnahmen im Einzelfall
- Durchführung beruflicher Überstellungsfahrten/Überstellungsflüge
- im zwingenden Interesse der Republik Österreich
- für Transitpassagiere
- Einreise oder Wiedereinreise innerhalb des regelmäßigen Pendlerverkehrs zu beruflichen, schulischen oder familiären Zwecken
Nach wie vor müssen Einreisende grundsätzlich für zehn Tage in Quarantäne. Nach fünf Tagen kann die Quarantäne mit einem negativen Corona-Test beendet werden.
Quelle: BUSFahrt / bdo
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