Novemberhilfen bringen Ungerechtigkeit. |
manfred
Moderator
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Novemberhilfen bringen Ungerechtigkeit. |
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Der Bundesländer-Flickenteppich ist wieder zurück - mit all seinen Ungerechtigkeiten und mit seiner zerstörerischen Wirkung. Während viele Länder ein allgemeines Reisebusverbot bereits konkret ausformuliert haben, ist dies aber leider nicht überall der Fall. Obwohl die Bustouristik in ganz Deutschland offensichtlich zum Stillstand gezwungen wird, droht eine Zweiklassengesellschaft in Hinblick auf den Zugang zu Hilfsleistungen zu entstehen.
Der bdo fordert, dass Busunternehmen bundesweit schnell auf alle Corona-Hilfen zugreifen können.
Quelle: bdo
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07.11.2020 07:55 |
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Karl
Admin : Karl
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RE: Novemberhilfen bringen Ungerechtigkeit. |
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Hallo,
Manfred war doch klar, Lufthans, TUI, und der gleichen sahnen ab, die kleinen gehen den
Bach runter ist doch immer schon so gewesen.
Das schlimme ist ich glaube nicht das es im Dezember wieder weiter geht. Ich fühle mit
allen Kollegen/innen den viele wissen nicht wie es weitergehen soll. Aber kämpft weiter
bloss nicht unterkriegen lassen und die Flinte in Korn werfen!
Gruß Karl
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07.11.2020 12:59 |
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manfred
Moderator
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Themenstarter
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Karl, ich glaube daß die Krux bzgl. der Staatshilfen im speziellen an den bürokratischen Hürden liegt, der für "Kleine u. Mitelständler" oftmals nicht in Relation steht zu dem, was es Schlußendlich "als Hilfe" geben soll/kann
Mich wundert nur immer, wo die Konzerne so schnell die ganzen erforderlichen Nachweise herbringen, die für deren exorbitanten Hilfen von meiner Logik her aufzubringen wären
Den "Kleinen u. Mittelständlern" läuft vermutlich schon auf Grund der recht langen Bearbeitungszeiten (Absicht od. Zufall !?) vielfach die notwendige "Überlebenszeit" davon
Wünsche einfach allen Unternehmen, dies wirklich brauchen (können) - die auch noch tatsächlich den sprichwörtlichen Unternehmergeist bewahren und ihren Mitarbeitenden* samt Familien Sicherheit geben wollen - daß Sie die benötigten Hilfen auch noch rechtzeitig bekommen (können)
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07.11.2020 13:15 |
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Bernd Kurze
Ehrenmitglied
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Passend dazu ...
Fest steht jedoch:
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“) wird mit bereits
erhaltenen staatlichen Leistungen für den Lockdown-Zeitraum, wie zum Beispiel
Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe, oder mit eventuell späteren Leistungen aus
der Überbrückungshilfe verrechnet. Wenn ein Unternehmen für November also bereits
so viele Hilfen (inklusive eingesparter Kosten durch KUG) beantragt/erhalten hat, dass
damit effektiv 75 Prozent des Vorjahresniveaus erreicht sind, wird keine zusätzliche
außerordentliche Wirtschaftshilfe gewährt – oder nur noch anteilig, wenn der Rahmen
noch nicht ausgeschöpft ist.
Dies ein AUSZUG aus einem Touristik-Rundschreiben
Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V.
https://www.nwo-online.de/fachinformatio...k-rundschreiben
Leider nur für Mitglieder - aber uns interessiert das natürlich auch
Deshalb hier die "Raubkopie"
Datei von filehorst.de laden
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Grüße aus dem Barnim - Bernd
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08.11.2020 21:30 |
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